Logopädische Leistungen
- Beratung, Prävention, Diagnostik und Behandlung von
- Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen
- bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
- in der Praxis und nach ärztlicher Verordnung zu Hause oder in anderen Einrichtungen
- insbesondere behandeln wir Patienten mit allen neurologischen Störungsbildern
- für alle Kassen, Privatkassen und Selbstzahler
Weiterhin arbeiten wir an einem Konzept zur Behandlung von sprachentwicklungsgestörten Kindern mit türkischer Muttersprache. Der Inhalt des Konzeptes sieht vor, Kindern, die in ihrer Muttersprache Türkisch keine altersgerechte Sprachfähigkeit erlangt haben, zuerst in ihrer Muttersprache zu therapieren und sobald ein ausreichendes Sprachverständnis vorliegt, erfolgt im Anschluss eine Therapie in deutscher Sprache, die mit einem Therapeutenwechsel einhergeht.
„Unser Kind hat sich hier von Anfang an sehr wohl gefühlt und überhaupt nicht gefremdelt. Die aufgeschlossene Art der Therapeuten und die liebevoll gestalteten Räume haben uns sehr zugesagt.“
Kommentar eines Elternteils
Ergotherapeutische Leistungen
- Beratung, Prävention, Diagnostik und Behandlung von
- neurologischen, geriatrischen, psychiatrischen, orthopädischen und traumatologischen sowie pädiatrischen Störungsbildern unter ergotherapeutischen Gesichtspunkten
- bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
- in der Praxis und nach ärztlicher Verordnung zu Hause oder in anderen Einrichtungen
- für alle Kassen, Privatkassen und Selbstzahler
„Es hat einige Zeit und Geduld gebraucht, aber Dank der individuellen Therapie hat sich meine Störung bereits wesentlich verbessert und ich bin froh hier herkommen zu sein.“
Kommentar eines Patienten
Wie können Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen?
Zeitpunkt und Dauer:
Verordnung Arzt:
Logopädie und Ergotherapie gehören in den Bereich der Heilmittelverordnungen und werden vom behandelnden Arzt verordnet und im Regelfall von allen gesetzlichen und privaten Kassen übernommen. Die Verordnungen für logopädische und/oder ergotherapeutische Maßnahmen werden von folgenden (Fach-) Ärzten verschrieben:
- Allgemeinmediziner
- Phoniater
- HNO-Ärzte
- Kinderärzte
- Neurologen
- Psychiater und Psychologen
- Orthopäden
- Zahnärzten
- Kieferorthopäden
Muster ärztliches Rezept von Fach- und Hausärzten, Muster 13 der Heilmittelverordnung für Logopädie und Ergotherapie: